|
Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr. Der Förderzweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung der Versorgung der Bevölkerung in der Stadt Aachen mit notärztlichen Diensten, durch Seminare mit Einladung auswärtiger Gäste oder durch zusätzliche Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich des notärztlichen Dienstes für die aktiven Mitglieder des Vereins im Sinne von § 4a der Satzung in der Fassung vom 03.07.2000. Ferner ist es Zweck des Vereins, Equipment zu beschaffen, das für die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr notwendig ist und aus dem Etat der Stadt Aachen nicht beschafft werden kann. Der Verein fördert und unterstützt die Aus- und Weiterbildung der im Rettungsdienst tätigen Ärzte und Rettungsdienstmitglieder und möchte damit auch zur Qualitätssicherung beitragen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung (z. Zt. §§ 51 ff AO ). Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
|
|
|
|