Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V.

Sehr geehrte Angehörige!

Sofern der Notarzt die Leichenschau durchgeführt und die Todesbescheinigung ausgestellt hat, ist er vom Gesetzgeber verpflichtet, die Leichenschau und die Ausstellung der Todesbescheinigung in Rechnung zu stellen.

In diesem Falle hinterlässt er Ihnen einen Liquidationsvordruck bzw. händigt diesen Ihrem Bestatter aus.

Dieser enthält die Bankverbindung. Darüber hinaus finden Sie unsere Bankverbindung auch im Impressum.

Die Kosten werden leider nicht von der Krankenkasse übernommen.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.